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	<title>Comments on: &#8220;Presenteeism&#8221; - der Überstunden-Teufelskreis</title>
	<link>http://eeto.org/2005/06/leben-in-japan/presenteeism-oder-der-teufelskreis-der-ueberstunden/</link>
	<description>Ein Deutscher denkt in Japan. Gesammelte und unstrukturierte Gedanken von Alexander Müller. Themen: Automotive (Supplier) Industry, Entrepreneurship, Innovation, Promotion und mehr...</description>
	<pubDate>Sat, 11 Feb 2012 01:56:08 +0000</pubDate>
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		<title>by: &#124;X&#124;&#160; &#220;berstunde</title>
		<link>http://eeto.org/2005/06/leben-in-japan/presenteeism-oder-der-teufelskreis-der-ueberstunden/#comment-114197</link>
		<pubDate>Sat, 05 Sep 2009 22:32:29 +0000</pubDate>
		<guid>http://eeto.org/2005/06/leben-in-japan/presenteeism-oder-der-teufelskreis-der-ueberstunden/#comment-114197</guid>
					<description>[...] Mehrarbeit, auch Überarbeit oder Überstunden, leisten Arbeitnehmer dann, wenn sie die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschreiten. Die maßgebliche Regelarbeitszeit kann sich direkt aus dem Arbeitsvertrag ergeben, aber auch mittelbar aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Gesetz.[1] Auch bei Beamten wird vom Mehrarbeit gesprochen, wenn sie die im Beamtenrecht festgelegte Regelarbeitszeit überschreiten. Gibt es keine besondere Regelung zur Mehrarbeit, ist ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten; Ausnahmen ergeben sich aus der Treuepflicht bei Notfallarbeiten. Bei hochbezahlten leitenden Angestellten wird aufgrund der Höhe ihrer Vergütug in der Regel davon ausgegangen, dass sie bei Bedarf auch Überstunden leisten müssen.Inhaltsverzeichnis1 Regelung in Deutschland1.1 Regelung im öffentlichen Dienst1.2 Vergütung oder Freizeitausgleich1.3 Verpflichtung zu Überstunden1.4 Gleitende Arbeitszeit und Mehrarbeit2 Regelung in Österreich3 Regelung in der Schweiz4 Siehe auch5 Literatur6 Weblinks zu  zu 7 Einzelnachweise// Regelung in Deutschland Regelung im öffentlichen DienstNach dem BAT leisten Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst Überstunden dann, wenn sie die dienstplanmäßige oder betriebsübliche Arbeitszeit überschreiten (vergleiche zum Beispiel §&#160;17 Absatz&#160;1 Bundesangestelltentarifvertrag ). Seit dem 1. Oktober 2005 findet sich die Regelung in §&#160;7 Absatz&#160;6 TVöD (allgemeiner Teil). Vergütung oder FreizeitausgleichIn der Regel sind Überstunden zu vergüten. Allerdings kann auch ein Freizeitausgleich vereinbart werden. Überstunden verlängern die betriebliche oder individuelle Arbeitszeit.Bei höher dotierten Angestellten oder auch manchen Beamten werden Überstunden im Arbeitsvertrag meistens pauschal mit dem Gehalt abgegolten, wobei diese Regelung trotzdem in vielen Fällen unwirksam ist.[2] Verpflichtung zu ÜberstundenWenn ein Arbeitnehmer mehrfach Mehrarbeit ablehnt, kann wegen Arbeitsverweigerung nach Ansicht des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main gekündigt werden.[3]Arbeitgeber, die von ihren Beschäftigten die Ableistung von Mehrarbeit erwarten, müssen diese Verpflichtung im Arbeitsvertrag festhalten.[4]Fehlt eine Vereinbarung im Vertrag, braucht der Arbeitgeber auch nicht jede Mehrarbeit zu bezahlen. Das kann nur verlangt werden, wenn der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet hat oder sie zur Aufgabenerledigung erforderlich waren.Besteht eine Überstundenregelung und der Arbeitnehmer klagt die Vergütung für geleistete Mehrarbeit ein, muss nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts jeder Arbeitstag nach Datum und Stunde genau aufgeschlüsselt sein und dargelegt werden, wie die Arbeitszeit gestaltet worden ist.[5]Ist unbezahlte Mehrarbeit innerhalb eines Betriebes vertraglich geregelt, so gilt für Teilzeitbeschäftigte nach europäischer Rechtsprechung eine proportional verringerte Überstundenpflicht.[6]Die Klausel „Durch den Wochen/Monatslohn ist alle anfallende Mehrarbeit abgegolten…“ ist nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in bestimmten Konstellationen unzulässig.[7] Gleitende Arbeitszeit und MehrarbeitIn Dienstleistungsbetrieben, insbesondere im öffentlichen Dienst, wird oft aufgrund des Tarifvertrages oder der Betriebsvereinbarung gleitende Arbeitszeit angeboten. Hiernach können Arbeitnehmer Arbeitsbeginn und -ende unter Berücksichtigung von Kernarbeitszeiten selbst festlegen. Allerdings ist es oft die Arbeitsmenge, die tatsächlich die Inanspruchnahme solcher Arbeitszeitkonten bestimmt. Soweit bestimmte Zeitguthaben im Rahmen gleitender Arbeitszeit &#8220;angespart&#8221; wurden, können diese i. d. R. nur „abgefeiert“, nicht aber vergütet werden (Vorholzeit). In neueren Tarifverträgen werden auch langfristige Regelungen, von Jahresarbeitszeit- bis zu Lebensarbeitszeitkonten getroffen. Die klassische Mehrarbeitvergütung ist daher weitgehend Vergangenheit, jedenfalls im dienstleistenden Gewerbe. Regelung in ÖsterreichIn Österreich wird zwischen zwei Formen der Mehrarbeit unterschieden:Überstunden, das sind jene Arbeitsstunden, die das gesetzlich festgelegte Ausmaß der Normalarbeitszeit (das sind 8 Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche) überschreitenMehrarbeitsstunden (kurz Mehrarbeit genannt), das sind jene Arbeitsstunden, die zwischen einer branchenbezogen (kollektivvertraglich) oder vertraglich verkürzten Arbeitszeit und der gesetzlich festgelegten Normalarbeitszeit liegenDie Arbeitszeit ist je nach Kollektivvertrag auf 37,5 (bei Staatsbediensteten), 38,5 oder 40 Stunden festgelegt. Je nach Kollektivvertrag können 1 ½ bis 7 ½ Mehrarbeitsstunden verrechnet werden. Für Mehrarbeitsstunden muss vom Arbeitgeber nur der normale Stundenlohn bezahlt werden. Sie werden meist für Vorbereitungszeiten, wie z.B. im Handel oder im Handwerk, gerechnet. Durch manche Kollektivverträge können sie auch dazu verwendet werden, auf die vollen acht Arbeitsstunden zu kommen, wie es oft in Büroberufen der Fall ist. Das hat dann zur Folge, dass man statt den vorgeschriebenen 38,5 Stunden 40 Stunden die Woche arbeitet.In Österreich wird für Überstunden ein Überstundenzuschlag verrechnet. Der normale Zuschlag für eine Überstunde beträgt 50&#160;% und der erhöhte beträgt 100&#160;%. Der erhöhte Zuschlag wird z. B. bei Nacht- und Feiertagsarbeit verrechnet. Bei der Mehrarbeit ist nur der Zuschlag für die ersten fünf Überstunden steuerlich begünstigt.Beim 13. und 14. Gehalt (Weihnachts- und Urlaubslohn) muss eine durchschnittlich geleistete Überstundenanzahl berücksichtigt werden.Weiters gibt es noch den Zeitausgleich, der 1:1 erfolgen kann. Das heißt, dass man für eine geleistete Arbeitsstunde (Vorholzeit) eine Stunde frei bekommt.Bei Teilzeitbeschäftigten, also Arbeitnehmern, die die gesetzlich vorgeschriebene Normalarbeitszeit nicht erreichen, muss seit 1. Jänner 2008 ein Zuschlag von 25% für die Mehrarbeitsstunden, also die Stunden zwischen der vertraglich vereinbarten und der Normalarbeitszeit, geleistet werden, wenn die Stunden nicht durch Zeitausgleich abgegolten werden. Regelung in der SchweizDie öffentlich-rechtlichen Minimalvorschriften zur Mehrarbeit, die staatlich überwacht werden, finden sich in der Schweiz im Arbeitsgesetz. Sie werden allerdings in den meisten Fällen durch Regelungen in den privatrechtlichen Gesamtarbeitsverträgen ersetzt. Siehe auchMehrarbeit (Marxismus)Gleitzeit, ArbeitszeitkontoWochenarbeitszeit LiteraturAnger, Silke (2006): Zur Vergütung von Überstunden in Deutschland: Unbezahlte Mehrarbeit auf dem Vormarsch, in: DIW Wochenbericht Nr. 15-16, 12. April, S. 189-196. Weblinks zu  zu Vertiefte Infos der Uni Köln, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und SozialrechtPresenteeism in Japan &#8211; Ein Artikel, der sich mit dem Problem der Überstunden in Japan beschäftigt.Mehrarbeitsklausel unzulässig Einzelnachweise↑ zum Beispiel §&#160;12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG↑ Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. September 2005, Az. 5 AZR 52/05↑ Az. 10 Ca 9795/04↑ Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Februar 2001, Az. C-350/99↑ Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. November 1993, Az. 2 AZR 517/93↑ Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 27. April 2004, Az. C-285/02↑ Urteil vom 11. Juli 2008, Az. 9 Sa 1958/07 Kategorie: Individualarbeitsrecht   &#169; Diese Definition / dieser Artikel zu &#220;berstunde stammt von Wikipedia und ist lizensiert unter GFDL. Hier k&#246;nnen Sie den Original-Artikel zu &#220;berstunde , die Versionsgeschichte und die Liste der Autoren einsehen. Weitere Informationen zu &#220;berstunde und weitere Artikel zu &#220;berstunde finden Sie hier: &#187; &#220;berstunde  &#169; Diese Definition / dieser Artikel zu und- stammt von Wikipedia und ist lizensiert unter GFDL. Hier k&#246;nnen Sie den Original-Artikel zu und- , die Versionsgeschichte und die Liste der Autoren einsehen. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Mehrarbeit, auch Überarbeit oder Überstunden, leisten Arbeitnehmer dann, wenn sie die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschreiten. Die maßgebliche Regelarbeitszeit kann sich direkt aus dem Arbeitsvertrag ergeben, aber auch mittelbar aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Gesetz.[1] Auch bei Beamten wird vom Mehrarbeit gesprochen, wenn sie die im Beamtenrecht festgelegte Regelarbeitszeit überschreiten. Gibt es keine besondere Regelung zur Mehrarbeit, ist ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten; Ausnahmen ergeben sich aus der Treuepflicht bei Notfallarbeiten. Bei hochbezahlten leitenden Angestellten wird aufgrund der Höhe ihrer Vergütug in der Regel davon ausgegangen, dass sie bei Bedarf auch Überstunden leisten müssen.Inhaltsverzeichnis1 Regelung in Deutschland1.1 Regelung im öffentlichen Dienst1.2 Vergütung oder Freizeitausgleich1.3 Verpflichtung zu Überstunden1.4 Gleitende Arbeitszeit und Mehrarbeit2 Regelung in Österreich3 Regelung in der Schweiz4 Siehe auch5 Literatur6 Weblinks zu  zu 7 Einzelnachweise// Regelung in Deutschland Regelung im öffentlichen DienstNach dem BAT leisten Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst Überstunden dann, wenn sie die dienstplanmäßige oder betriebsübliche Arbeitszeit überschreiten (vergleiche zum Beispiel §&#160;17 Absatz&#160;1 Bundesangestelltentarifvertrag ). Seit dem 1. Oktober 2005 findet sich die Regelung in §&#160;7 Absatz&#160;6 TVöD (allgemeiner Teil). Vergütung oder FreizeitausgleichIn der Regel sind Überstunden zu vergüten. Allerdings kann auch ein Freizeitausgleich vereinbart werden. Überstunden verlängern die betriebliche oder individuelle Arbeitszeit.Bei höher dotierten Angestellten oder auch manchen Beamten werden Überstunden im Arbeitsvertrag meistens pauschal mit dem Gehalt abgegolten, wobei diese Regelung trotzdem in vielen Fällen unwirksam ist.[2] Verpflichtung zu ÜberstundenWenn ein Arbeitnehmer mehrfach Mehrarbeit ablehnt, kann wegen Arbeitsverweigerung nach Ansicht des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main gekündigt werden.[3]Arbeitgeber, die von ihren Beschäftigten die Ableistung von Mehrarbeit erwarten, müssen diese Verpflichtung im Arbeitsvertrag festhalten.[4]Fehlt eine Vereinbarung im Vertrag, braucht der Arbeitgeber auch nicht jede Mehrarbeit zu bezahlen. Das kann nur verlangt werden, wenn der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet hat oder sie zur Aufgabenerledigung erforderlich waren.Besteht eine Überstundenregelung und der Arbeitnehmer klagt die Vergütung für geleistete Mehrarbeit ein, muss nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts jeder Arbeitstag nach Datum und Stunde genau aufgeschlüsselt sein und dargelegt werden, wie die Arbeitszeit gestaltet worden ist.[5]Ist unbezahlte Mehrarbeit innerhalb eines Betriebes vertraglich geregelt, so gilt für Teilzeitbeschäftigte nach europäischer Rechtsprechung eine proportional verringerte Überstundenpflicht.[6]Die Klausel „Durch den Wochen/Monatslohn ist alle anfallende Mehrarbeit abgegolten…“ ist nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in bestimmten Konstellationen unzulässig.[7] Gleitende Arbeitszeit und MehrarbeitIn Dienstleistungsbetrieben, insbesondere im öffentlichen Dienst, wird oft aufgrund des Tarifvertrages oder der Betriebsvereinbarung gleitende Arbeitszeit angeboten. Hiernach können Arbeitnehmer Arbeitsbeginn und -ende unter Berücksichtigung von Kernarbeitszeiten selbst festlegen. Allerdings ist es oft die Arbeitsmenge, die tatsächlich die Inanspruchnahme solcher Arbeitszeitkonten bestimmt. Soweit bestimmte Zeitguthaben im Rahmen gleitender Arbeitszeit &#8220;angespart&#8221; wurden, können diese i. d. R. nur „abgefeiert“, nicht aber vergütet werden (Vorholzeit). In neueren Tarifverträgen werden auch langfristige Regelungen, von Jahresarbeitszeit- bis zu Lebensarbeitszeitkonten getroffen. Die klassische Mehrarbeitvergütung ist daher weitgehend Vergangenheit, jedenfalls im dienstleistenden Gewerbe. Regelung in ÖsterreichIn Österreich wird zwischen zwei Formen der Mehrarbeit unterschieden:Überstunden, das sind jene Arbeitsstunden, die das gesetzlich festgelegte Ausmaß der Normalarbeitszeit (das sind 8 Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche) überschreitenMehrarbeitsstunden (kurz Mehrarbeit genannt), das sind jene Arbeitsstunden, die zwischen einer branchenbezogen (kollektivvertraglich) oder vertraglich verkürzten Arbeitszeit und der gesetzlich festgelegten Normalarbeitszeit liegenDie Arbeitszeit ist je nach Kollektivvertrag auf 37,5 (bei Staatsbediensteten), 38,5 oder 40 Stunden festgelegt. Je nach Kollektivvertrag können 1 ½ bis 7 ½ Mehrarbeitsstunden verrechnet werden. Für Mehrarbeitsstunden muss vom Arbeitgeber nur der normale Stundenlohn bezahlt werden. Sie werden meist für Vorbereitungszeiten, wie z.B. im Handel oder im Handwerk, gerechnet. Durch manche Kollektivverträge können sie auch dazu verwendet werden, auf die vollen acht Arbeitsstunden zu kommen, wie es oft in Büroberufen der Fall ist. Das hat dann zur Folge, dass man statt den vorgeschriebenen 38,5 Stunden 40 Stunden die Woche arbeitet.In Österreich wird für Überstunden ein Überstundenzuschlag verrechnet. Der normale Zuschlag für eine Überstunde beträgt 50&#160;% und der erhöhte beträgt 100&#160;%. Der erhöhte Zuschlag wird z. B. bei Nacht- und Feiertagsarbeit verrechnet. Bei der Mehrarbeit ist nur der Zuschlag für die ersten fünf Überstunden steuerlich begünstigt.Beim 13. und 14. Gehalt (Weihnachts- und Urlaubslohn) muss eine durchschnittlich geleistete Überstundenanzahl berücksichtigt werden.Weiters gibt es noch den Zeitausgleich, der 1:1 erfolgen kann. Das heißt, dass man für eine geleistete Arbeitsstunde (Vorholzeit) eine Stunde frei bekommt.Bei Teilzeitbeschäftigten, also Arbeitnehmern, die die gesetzlich vorgeschriebene Normalarbeitszeit nicht erreichen, muss seit 1. Jänner 2008 ein Zuschlag von 25% für die Mehrarbeitsstunden, also die Stunden zwischen der vertraglich vereinbarten und der Normalarbeitszeit, geleistet werden, wenn die Stunden nicht durch Zeitausgleich abgegolten werden. Regelung in der SchweizDie öffentlich-rechtlichen Minimalvorschriften zur Mehrarbeit, die staatlich überwacht werden, finden sich in der Schweiz im Arbeitsgesetz. Sie werden allerdings in den meisten Fällen durch Regelungen in den privatrechtlichen Gesamtarbeitsverträgen ersetzt. Siehe auchMehrarbeit (Marxismus)Gleitzeit, ArbeitszeitkontoWochenarbeitszeit LiteraturAnger, Silke (2006): Zur Vergütung von Überstunden in Deutschland: Unbezahlte Mehrarbeit auf dem Vormarsch, in: DIW Wochenbericht Nr. 15-16, 12. April, S. 189-196. Weblinks zu  zu Vertiefte Infos der Uni Köln, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und SozialrechtPresenteeism in Japan &#8211; Ein Artikel, der sich mit dem Problem der Überstunden in Japan beschäftigt.Mehrarbeitsklausel unzulässig Einzelnachweise↑ zum Beispiel §&#160;12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG↑ Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. September 2005, Az. 5 AZR 52/05↑ Az. 10 Ca 9795/04↑ Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Februar 2001, Az. C-350/99↑ Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. November 1993, Az. 2 AZR 517/93↑ Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 27. April 2004, Az. C-285/02↑ Urteil vom 11. Juli 2008, Az. 9 Sa 1958/07 Kategorie: Individualarbeitsrecht   &copy; Diese Definition / dieser Artikel zu &Uuml;berstunde stammt von Wikipedia und ist lizensiert unter GFDL. Hier k&ouml;nnen Sie den Original-Artikel zu &Uuml;berstunde , die Versionsgeschichte und die Liste der Autoren einsehen. Weitere Informationen zu &Uuml;berstunde und weitere Artikel zu &Uuml;berstunde finden Sie hier: &raquo; &Uuml;berstunde  &copy; Diese Definition / dieser Artikel zu und- stammt von Wikipedia und ist lizensiert unter GFDL. Hier k&ouml;nnen Sie den Original-Artikel zu und- , die Versionsgeschichte und die Liste der Autoren einsehen. [&#8230;]
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		<title>by: Alexander Müller</title>
		<link>http://eeto.org/2005/06/leben-in-japan/presenteeism-oder-der-teufelskreis-der-ueberstunden/#comment-4</link>
		<pubDate>Wed, 15 Jun 2005 16:17:11 +0000</pubDate>
		<guid>http://eeto.org/2005/06/leben-in-japan/presenteeism-oder-der-teufelskreis-der-ueberstunden/#comment-4</guid>
					<description>Hier noch ein kleiner Nachtrag zum Thema "Presenteeism" aus einem Artikel im &lt;i&gt;Journal of Occupational and Environmental Medicine&lt;/i&gt;:

&lt;blockquote cite=""&gt; Employees who come to work even when they're aren't feeling well may end up costing companies more in lost productivity than their employers pay for sick days and other medical and disability benefits.

A new study shows that work slowdowns caused by illness on the job, known as "presenteeism," may account for up to 60% of employer health costs. Researchers say the findings suggest that companies may need to take another look at their health care spending. 

The study showed that for many conditions, the &lt;b&gt;costs of presenteeism were far greater than other employer-related health care costs&lt;/b&gt;, such as absenteeism or health and disability benefits. For example, presenteeism due to headaches accounted for &lt;b&gt;89% of the total cost of productivity losses&lt;/b&gt; using average estimates and 49% using low estimates. For allergies, the costs of on-the-job productivity losses accounted for as much as 82% and as little as 55%.

The estimates were based on a database of about 375,000 employees, which included information on insurance claims for medical care and short-term disability over three years.
&lt;/blockquote&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hier noch ein kleiner Nachtrag zum Thema &#8220;Presenteeism&#8221; aus einem Artikel im <i>Journal of Occupational and Environmental Medicine</i>:</p>
<blockquote cite=""><p> Employees who come to work even when they&#8217;re aren&#8217;t feeling well may end up costing companies more in lost productivity than their employers pay for sick days and other medical and disability benefits.</p>
<p>A new study shows that work slowdowns caused by illness on the job, known as &#8220;presenteeism,&#8221; may account for up to 60% of employer health costs. Researchers say the findings suggest that companies may need to take another look at their health care spending. </p>
<p>The study showed that for many conditions, the <b>costs of presenteeism were far greater than other employer-related health care costs</b>, such as absenteeism or health and disability benefits. For example, presenteeism due to headaches accounted for <b>89% of the total cost of productivity losses</b> using average estimates and 49% using low estimates. For allergies, the costs of on-the-job productivity losses accounted for as much as 82% and as little as 55%.</p>
<p>The estimates were based on a database of about 375,000 employees, which included information on insurance claims for medical care and short-term disability over three years.
</p></blockquote>
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